Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
2016-1-4 · • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr, und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B.