Grundsteuer - WKO.at
Danach wird der Grundsteuer-Jahresbetrag unter Anwendung des von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatzes (der 500 % entsprechend Finanzausgleichsgesetz nicht überschreiten darf) berechnet.Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einerseits und für alle in der Gemeinde gelegenen Grundstücke …